Unsere Dienstleistungen
- Häusliche Versorgung
- Qualifiziertes & Examiniertes Personal
- Verhinderungspflege
- Pflegeberatung nach §37 SGBXI
- Hilfe beim Schriftverkehr mit Kassen und Behörden.
Häusliche Grundpflege
- Grund- und Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden
- Hilfestellung beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Mobilität und Transfer in der häuslichen Umgebung
- Prophylaxen (z.B. Sturz, Kontrakturen und viele
- mehr)
Behandlungspflege
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Blutdruck messen
- Medikamentengabe und/oder richten
- Diabetesmanagement / Insulintherapie
- Injektionen
- PEG- und Stoma Versorgung
- Parenterale Ernährung
- Dekubitusbehandlung
- Katheterpflege
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkäufe und Besorgungen
- Reinigung der Wohnung
- Begleitung zu Ärzten, Therapeuten usw.
- Rezeptmanagement (z.B. für Medikamente, Spritzen, Hilfsmittel, Inkontinenztmaterial usw.)
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, aber keine Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, dann gibt Ihre Pflegekasse vor,
dass ein ambulanter Pflegedienst in gewissen Abständen (PG1,2 und 3 Überprüfung alle 6 Monate, PG 4 und 5 Überprüfung alle 3 Monate)
eine Begutachtung der häuslichen Pflegesituation vornimmt.